Was Sie bei der Anhängerzulassung beachten müssen
Bringen Sie diese Dokumente mit zur Zulassungsstelle:
- Zulassungsbestätigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
- Datenbestätigung oder COC
- Versicherungsbestätigung
- Optional: Sie können Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen, wenn das in der Datenbestätigung oder in den COC-Papieren so vermerkt ist. Bei nachträglich und nicht vom Hersteller eingebauten Radstoßdämpfern muss zuerst der TÜV Ihren gebremsten Anhänger abnehmen.
Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie zusätzlich die Zulassungsbestätigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein). Ihr Fahrzeug ist nun offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.
Wichtig zu wissen
Die 100 km/h-Plakette der Zulassungsstelle muss permanent sichtbar hinten am Anhänger angebracht sein.